Der Bundesrat schlägt Änderungen bei den sog. qualifizierten Mietspiegeln zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete vor. Er fasste eine Entschließung und leitete sie der Bundesregierung zu.

Ziel ist es, dass Gemeinden Mietspiegel-Anpassungen künftig unabhängig vom Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamts vornehmen dürfen und stattdessen einen Mietpreisindex verwenden, der das derzeit deutlich unter der Inflation liegende Preiswachstum bei den Mieten abbildet.