Erben sollen künftig leichter Auskünfte über mögliche Konten oder Depots von Verstorbenen aus allgemein zugänglichen Quellen erhalten. Der Bundesrat beschloss, einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag einzubringen. Hintergrund sind Schätzungen, wonach zwischen zwei und neun Mrd. € auf sog. herrenlosen Konten von Verstorbenen liegen, ohne dass ihre Erben davon wissen. Hinterlässt ein Verstorbener keine Hinweise auf ihm gehörende (Online-)Konten, so ist es für Erben nach aktueller Rechtslage schwer, davon Kenntnis zu erhalten. Auskunftsersuchen privater Personen ohne konkrete Angaben scheitern häufig am Bankgeheimnis. Der Bundesrat schlägt vor, ein bundesweites Verzeichnis beim Bundesamt für Justiz einzurichten, an das automatisiert Daten Verstorbener sowie die Namen ihrer Kreditinstitute zu melden sind, sofern kein Erbe in angemessener Zeit Anspruch darauf erhoben hat. Der Entwurf wird der Bundesregierung zugeleitet, die dazu binnen sechs Wochen Stellung nehmen kann.