Beiträge zur Rentenversicherung sollen ab 2023 vollständig steuerlich absetzbar sein. Ziel der Bundesregierung ist es, insbesondere auch für zukünftige Rentenjahrgänge eine „doppelte Besteuerung“ von Renten aus der Basisversorgung zu vermeiden.

Die Regierungsparteien hatten sich im November 2021 im Koalitionsvertrag auf eine entsprechende Anpassung verständigt. Danach soll der Vollabzug der Rentenversicherungsbeiträge als Sonderausgaben – statt nach dem Stufenplan erst ab 2025 – vorgezogen und bereits ab 2023 erfolgen.  

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