Das Kindergeld wird ab Januar 2023 auf einheitlich 250,00 Euro je Monat und Kind angehoben. Für das erste und zweite Kind bedeutet das ein Plus von 31,00 € und für das dritte Kind ein Plus von 25,00 € im Monat. Durch die Kindergelderhöhung werden sich die Zahlbeträge für den Kindesunterhalt ändern. Kindergeld wird auf den allgemeinen Unterhaltsbedarf angerechnet. Bei minderjährigen Kindern wird der Betrag hälftig angerechnet, bei Volljährigen der gesamte Betrag. Die Düsseldorfer Tabelle wird aktualisiert.