Der Ausgleichsanspruch für Fluggäste wegen großer Verspätung gilt auch bei einem Flug mit direkten Anschlussflügen, bei dem die Flüge von unterschiedlichen ausführenden Luftfahrtunternehmen durchgeführt werden. (EuGH, C-436/21)

Schreiben Sie einen Kommentar

Nächstes Netzwerktreffen
01. –
03. Oktober 2026
Kopenhagen
Mitglied werden

Werden Sie Teil von Advoselect – ein europaweites Netzwerk von Wirtschaftskanzleien für Unternehmen, ergänzt durch Spezialkompetenzen.

Mandant werden