Als sog. Energiesenat ist ein neuer Senat des BVerwG zuständig für Sachen aus dem Gebiet des Rechts des Ausbaus von Energieleitungen sowie Streitigkeiten, die Vorhaben zur Errichtung und zur Anbindung von Terminals zum Import von Wasserstoff und Derivaten betreffen. Er wird damit insbesondere mit Verfahren befasst sein, für die der Gesetzgeber eine besondere Beschleunigung anstrebt und die er daher dem BVerwG als erster und letzter Instanz zugewiesen hat. Den Vorsitz des 11. Senats übernimmt Prof. Dr. Christoph Külpmann. Insgesamt verfügt das BVerwG damit über 59 Richterinnen und Richter in elf Revisionssenaten und zwei Wehrdienstsenaten.