Das richterliche Ehrenamt soll gestärkt und dazu das Schöffenrecht reformiert werden. „Ehrenamtliche Richterinnen und Richter leisten einen wichtigen Dienst in der Justiz und für die Gesellschaft. Ihr Einsatz ist in der deutschen Rechtsprechung ein wichtiges Element, um die demokratische Legitimation in der Justiz sichtbar werden zulassen“, führt die CDU/CSU-Fraktion in einem Antrag aus. Es sei wichtig, Erschwernisse, die aus der Kollision von Ehrenamt und Berufsleben resultieren können, möglichst gering zu halten. Da seit der letzten Reform 48 Jahre vergangen seien, sei es an der Zeit, „die bestehenden Regelungen auf den Prüfstand zu stellen“. Konkret sollen Regelungen zur Freistellung und zum Kündigungsschutz verbessert werden, die Altershöchstgrenze von 70 auf 75 Jahre angehoben und bundesweit ein einheitlicher Wahltag zur ehrenamtlichen Richterwahl festgesetzt werden. Zudem wird eine Klarstellung im Deutschen Richtergesetz gefordert, „wonach ehrenamtliche Richterinnen und Richter sich durch ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten müssen“. Zudem dürfe nicht berufen werden, „wer keine Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt“, heißt es in dem Antrag.