Die Pfändungsfreigrenzen von Arbeitseinkommen nach § 850c ZPO erhöhen sich zum 01.07.2023. Im Bundesgesetzblatt vom 20.03.2023 wurde veröffentlicht:

Ab dem 01.07.2023 betragen die unpfändbaren Beträge nach

Die Tabellen sind im BGBl. v. 20.03.2023 abgedruckt. Die neuen Pfändungsfreigrenzen gelten vom 1. Juli 2023 bis zum 30. Juni 2024. 

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