2021 wurden rund 662.100 Personen von deutschen Gerichten rechtskräftig verurteilt. Wie das Statistische Bundes­amt (Destatis) mitteilt, waren das rund 37 200 beziehungsweise 5,3 % Verurteilte weniger als im Vorjahr. Damit setzte sich die seit Jahren tendenziell rückläufige Entwicklung der Zahl an Verurteilungen fort.  Wegen Straßenverkehrsdelikten wurden 2021 insgesamt 157.500 Personen verurteilt. Das waren zwar rund 10.500 weniger Verurteilte als im Vorjahr, allerdings blieb der Anteil an allen Verurteilungen mit 23,8 % ähnlich hoch wie im Vorjahr (24,0 %). Als Verkehrsdelikte zählen keine Ordnungswidrigkeiten wie Falschparken, sondern aus­schließlich Straftaten im Straßenverkehr, die im Strafgesetzbuch (StGB) oder im Straßenver­kehrs­ge­setz (StVG) geregelt sind. Beispielsweise gab es 27.800 Verurteilungen wegen unerlaubten Ent­fernens vom Unfallort, 10.100 Verurteilungen we­gen fahrlässiger Körperverletzung und 500 Ver­urteilungen wegen fahrlässiger Tötung.